blue:dogs-Neuigkeiten
Ausgangssperre! Was nun?
Ministerpräsident Söder droht ja schon damit: das Ausgangsverbot.
Das bedeutet weitere Einschränkungen für uns alle; aber eine Frage möchte ich hier beantworten:
Darf ich bei einer bestehenden Ausgangssperre noch mit dem Hund raus?
Antwort: Ja!
Zwölf Ausnahmen des Verbots stehen in der Regel (lesen Sie hier die Allgemeinverfügung*): Apothekenbesuche, Abgabe von Briefwahlunterlagen, Geldabheben. Wer zur Arbeit fahren will, braucht eine formlose Bestätigung der Firma.
Auch Gassigehen ist möglich, da es unter "unabdingbare Versorgungen von Haustieren" fällt.
*(diese Allgemeinverfügung gilt z.Zt. nur in Mitterteich, es ist aber anzunehmen, dass sie so oder so ähnlich dann auch bayernweit gilt)
Update 20.03.2020 13.45 Uhr:
Regierung ordnet weitere Ausgangsbeschränkungen in Bayern an.